Besonderes Aufbauseminar nach §36 FeV

Während der Probezeit werden Verstöße mit Alkohol oder Drogen besonders streng geahndet.
Wenn Sie Ihren Führerschein wieder bekommen, oder behalten wollen, so ist nach §2b StVG die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar gesetzlich erforderlich.

  • Die Fahrerlaubnisbehörde hat ein „Besonderes Aufbauseminar nach § 36 FeV“ angeordnet, weil Sie in der Probezeit wegen Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss aufgefallen sind



Handeln Sie rechtzeitig. Durch unseren Kurs „Kompetenz-Light“, der aus einer Eingangsberatung und drei Gruppensitzungen besteht, kommen Sie Ihrem Ziel näher!

Dieses Seminar richtet sich an Kraftfahrer, die unter Alkohol oder Drogen gefahren sind.

Es umfasst unter anderem…

  • Vermittlung von Wissen über Alkohol und Drogen
  • Ursachenanalyse der Delikte
  • Förderung der Risikowahrnehmung, Selbstbeobachtung
  • Entwicklung und Erprobung sicherheitsfördernder Verhaltensweisen

Die Kurse werden in zahlreichen Städten angeboten. Wer es bequem haben will, geht dorthin, wo es am Nächsten ist. Wer es ganz eilig hat, braucht meist nur wenige Tage zu warten, wenn er dafür auch etwas weiter fährt.