Wer muss zur MPU?

Alkoholauffälligkeit

Ist die MPU bei Ihnen wegen Alkohol angeordnet (ab 1,6 Promille oder im Wiederholungsfall) geht es darum, das Alkoholproblem zu erkennen und aufzuarbeiten.

Daraus ergibt sich dann die richtige Vorgehensweise in Ihrem speziellen Fall. Dabei gibt es dann 2 Möglichkeiten, entweder die völlige Alkoholabstinenz oder das kontollierte Trinken im Gespräch mit dem psychologischen Gutachter darzustellen.

Ferner müssen Sie die völlige Alkoholabstinenz oder das kontrollierte Trinken durch einen medizinischen Nachweis belegen können. Hierzu werden ETG Kontrollen zum Nachweis der Alkoholabstinenz bzw. Laborparameter Gamma-G-T und CDT-Werte für kontrolliertes Trinken erwartet.

Wichtiger Hinweis…

ETG Kontrollen, ob in den Haaren oder im Urin, müssen nach den gültigen CTU-Kriterien erfolgen und von akkreditierten Laboren analysiert werden, die gem. DIN 17025 anerkannt sind. Durch unsere jahrelangen Erfahrungen können wir Ihnen hochqualifizierte und kostengünstige Labore bundesweit benennen.

Drogenauffälligkeit

Bei der Begutachtung der Drogenauffälligkeiten war früher (mit Ausnahme von Cannabiskonsumenten) fast immer eine einjährige Drogenfreiheit nachzuweisen.

Heute muss zunächst zwischen einer Drogengefährdung, einer fortgeschrittenen Drogenproblematik oder einer Drogenabhängigkeit unterschieden werden, bevor entsprechende verbindliche Fristen festgelegt werden können.

  • Was passiert in meinem speziellen Fall?
  • Benötige ich Drogenfreiheitsnachweise von 6 oder 12 Monaten?
  • Muss ich an suchttherapeutischen Maßnahmen teilnehmen?
  • Wie verhält es sich in meinem Fall mit Alkoholkonsum?
  • Benötige ich auch, bezogen auf Alkohol, Nachweise?
  • Was trifft auf meinen individuellen Fall zu?


In einem ausführlichen MPU Beratungsgespräch werden wir diese Punkte abklären. Lassen Sie sich beraten und Ihre individuelle Lösungen finden, um Ihre MPU erfolgreich zu bestehen.

MPU wegen Straftaten

Die Behörde kann die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern

  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen
  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde
  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen


In diesem Seminar geht es um die Auswertung und Besprechung Ihrer persönlichen Analyse und die Aufarbeitung persönlicher Hintergründe und Motive – auch für Ihre Straftat -, denn ein wesentlicher Teil Ihrer Fahreignungsbegutachtung (MPU) ist die Bearbeitung Ihrer persönlichen Situation.

Punktekonto zu stark belastet

Bei einem Punktestand von 8 Punkten muss die Behörde vor Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis eine MPU fordern.

In diesem Seminar geht es zunächst um die Schaffung eines angemessenen Problembewusstseins. Regelkonformes Verhalten gegen Verstöße – welche Auswirkungen hätte mein Verhalten haben können? In welche Gefahren habe ich andere Verkehrsteilnehmer gebracht?

Da lediglich 0,1% aller Führerscheininhaber in Deutschland derart viele Punkte angesammelt haben, stellt sich die Frage „Warum gerade ich?“

Nachdem Sie, zusammen mit Ihrem Berater, in den ersten Sitzungen Ihr Gefahrenbewusstsein wieder geschärft haben, bekommen Sie Ihren Zugang zu unserer Potentialanalyse. Zuhause benötigen Sie nun ca. 30 Minuten Ruhe, um die computerunterstützte Analyse auszufüllen.

Die Auswertung und Besprechung Ihrer persönlichen Analyse, in einem 90minütigen Gespräch mit einem erfahrenen Kursleiter, sollte Ihnen Ansätze zur Aufarbeitung persönlicher Hintergründe und Motive liefern, die Bearbeitung Ihrer persönlichen Situation.

Bei Bedarf finden dann, gemeinsam mit unserem therapeutisch ausgebildeten Kursleiter, weitere Sitzungen statt, in denen Sie in einer Kleingruppe die relevanten Themen aus Ihrer persönlichen Analyse erarbeiten, Inhalte zusammenfassen und Antworten und Wege finden, wie Sie langfristig Ihr Leben ändern können.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung bei Erkrankungen

Krankheiten beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden sondern oft die Lebensqualität. Leiden Sie dauerhaft oder plötzlich an schwerwiegenden Erkrankungen, wie z. B.:

  • die Störung des Gleichgewichts
  • der Verlust des Seh- und Hörvermögens
  • einer geistiger und/oder körperlichen Behinderung
  • Erkrankungen neurologischer Art (z. B. Epilepsie, Parkinson, Demenz, Muskelschwund)
  • Stoffwechselstörungen und -krankheiten (z. B. Diabetes, Blutdruckstörungen)

kann die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung notwendig sein. Die Gründe für Ihre MPU entnehmen Sie dem Schreiben der Führerscheinstelle. Oft sind auch Kombinationen aus Gründen möglich.

Wie lange dauert eine MPU

Die eigentliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung dauert in der Regel zwischen 2,5 Stunden und 4 Stunden. Sie absolvieren diese in einem Stück, an einem Termin und bei einer dafür zugelassenen Stelle. Ausgehend von einer medizinischen Untersuchung bestehen Sie umfangreiche Tests, um letztlich Ihre Fahreignung unter Beweis zu stellen.

Welche Kosten fallen für die MPU an?

Die Kosten für die reine Medizinisch-Psychologische Untersuchung sind nicht mehr in einer Gebührenverordnung geregelt. Es gibt entsprechend der Gründe für die Prüfung der Fahreignung bestimmte Preise bzw. Gebühren. Näheres erläutern wir Ihnen gern, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.